Start ePA 3.0 ab 29.04.25

ab dem 29.04.2025 können alle Praxen auf die elektronische Patientenakte (ePA) des Patienten zugreifen. Damit eine Praxis die ePA nutzen kann, muss die CGM ALBIS Version 25.20.057 installiert sein.

Ab dem 29. April 2025 wird beim Einlesen einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eine Verbindung zur ePA hergestellt. Wenn dieser Vorgang erfolgreich ist, erhält die Praxis in der Regel für 90 Tage die Berechtigung, auf die ePA zuzugreifen.

–> Nur bei Patienten, bei denen ab dem 29.4. eine eGK eingelesen wurde und der Prüfnachweis erfolgreich war, kann auf die ePA zugegriffen werden ! Bei einem älteren Einlesedatum oder Daten aus einem mobilen Kartenterminal funktioniert das also nicht!

Folgende Daten können derzeit aus der Patientenakte in die ePA übertragen werden:

  • Arztbriefe (Karteikartenkürzel: „brief“)
  • eArztbriefe (Karteikartenkürzel: „eBrie“ und „xebri“)
  • Labordaten
  • Laborblatt
  • Karteikarteneintrag (LDOK)
  • Bildvorlagen
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • Elektronischer Medikationsplan (eMP)
  • Notfalldatensatz (Karteikartenkürzel: „nfds“)
  • Datensatz persönliche Erklärung (DPE)

Erstbefüllung:

Wenn vor der Einstellung von Dokumenten aus dem aktuellen Behandlungsfall noch keine anderen Dokumente in der ePA vorhanden waren, kann die GOP 01648 (89 Punkte / 11,03 €) erfasst werden. Wenn bereits Dokumente in der ePA vorhanden sind, kann die GOP 01647 (15 Punkte / 1,86 €) angesetzt werden.

Im letzten Online-Webinar von CGM ALBIS zum Thema „ePA für alle“ werden die grundsätzlichen Einstellungen bzw. ersten Schritte
nochmal ausführlich erläutert.