eAU ab 01.01.2023/Arbeitgeber


In ALBIS wird auch nach dem Jahreswechsel der Ausdruck eines Exemplars der AU für Arbeitgeber erfolgen.
Es ist zu erwarten, dass in vielen Fällen der elektronische Abruf durch den Arbeitgeber noch nicht durchführbar ist. Ferner gibt es Ausnahmen, z.B. Ausdruck auf Wunsch des Patienten oder für Arbeitslose.

Ab der ALBIS Version 23.10 ist der Druck des AG-Exemplars optional abschaltbar.

Quellen:
https://www.kbv.de/html/1150_61284.php
https://arbeitgeber.de/elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung/